Behandlung in Vollnarkose

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Eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose
kann aus mehreren Gründen notwendig werden. Bei sehr ängstlichen Patienten kann die Vollnarkose als letzte Möglichkeit eine wesentliche Erleichterung sowohl für den Zahnarzt als auch für den Behandelten bedeuten. Bei Kindern, geistig behinderten Menschen und schlecht kooperierenden Patienten kann eine Behandlung in Vollnarkose angezeigt sein, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden. Manchmal erfordert auch schon die Schwere des Eingriffes eine Vollnarkose. Möglich ist beispielsweise eine so genannte Totalsanierung in Vollnarkose. Auch die Entfernung der Weisheitszähne erfolgt häufig in Vollnarkose beim Mund-Kiefer-Gesichtschirurg. Während einer Vollnarkose muss auf jeden Fall ein Anästhesist (Narkosearzt) anwesend sein. Dieser muss mit dem Patienten oder mit den Erziehungsberechtigten ein ausführliches Gespräch im Vorfeld der Narkose führen, bei der Durchführung und Risiken aufgezeigt werden müssen.

Der Patient, bei Kindern die Erziehungsberechtigten, müssen vor der Operation eine Einverständniserklärung unterzeichnen. In den Stunden vor der Operation darf der Patient (außer unbedingt notwendigen Medikamenten) nichts zu sich nehmen, um zu verhindern, dass Speisereste, Erbrochenes oder Magensäure in die Lunge gelangen.

Eine Vollnarkose kann im Wesentlichen auf zwei Arten vorgenommen werden: als Inhalationsnarkose, bei der der Wirkstoff über eine Maske eingeatmet wird, und als intravenöse Narkose, bei der das Mittel über einen Zugang zur Vene in den Körper eingespritzt wird.

Kurz nach Beginn der Narkose muss der Patient intubiert werden. Das heißt, dass ein Beatmungsschlauch in die Luftröhre gelegt wird, da der Patient während der Vollnarkose nicht selbstständig atmet. Ausnahmen sind sehr kurze Narkosen, bei denen eine Maskenbeatmung genügt. Während der Narkose werden lebenswichtige Körpervorgänge durch angeschlossene Messgeräte ständig kontrolliert (Monitoring). Nach der Behandlung beziehungsweise Operation wird die Narkose wieder ausgeleitet, der Beatmungsschlauch herausgezogen und der Patient unter weiterer Beobachtung in den Aufwachraum gebracht.

Risiken einer Vollnarkose

Unerwünschte Wirkungen einer Vollnarkose sind heutzutage selten geworden. Dennoch kann es bei einer Vollnarkose zu erheblichen Zwischenfällen kommen, man geht davon aus, dass die Sterblichkeitsrate von allen Vollnarkosen insgesamt 0,005 Prozent beträgt. Dabei spielt jedoch der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten eine Rolle; in der „großen“ Chirurgie ist dieses Risiko z. B. höher als in der Zahnmedizin. Durch Vollnarkose hervorgerufene unerwünschte Zustände können unter anderem Herz-Kreislauf-Probleme oder Allergien sein. Manchmal kommt es nach dem Aufwachen zu Übelkeit und Erbrechen.

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Zahnarztpraxis Dr. medic. stom. Michael Helwig in Düren
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